Reduzierung der Fördersätze zur Erstellung eines iSFPs - Antrag lohnt sich trotzdem!

Reduzierung der Fördersätze zur Erstellung eines iSFPs - Antrag lohnt sich trotzdem!

Reduzierung der Fördersätze zur Erstellung eines iSFPs - Antrag lohnt sich trotzdem!

# Aktuelles

Reduzierung der Fördersätze zur Erstellung eines iSFPs - Antrag lohnt sich trotzdem!

Zum 07. August wurde die Förderung des iSFP durch den Bund gekürzt. 

Die Förderhöhe beträgt nun 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Allerdings ist die Beauftragung eines iSFP nach wie vor sehr sinnvoll und lohnt sich.

Die Föderung durch die Landeskirche bleibt davon unberührt. Es werden weiterhin 20% der Kosten (max. 2.000€) übernommen, sodass insgesamt 70% der Kosten für die Erstellung eines iSPFs durch Förderung abgedeckt sind.

Dies könnte Sie auch interessieren

0
Feed